Stream des Pressegesprächs am 16.01.2014
Teilweise hatte der Stream Aussetzer (z.B. zu Beginn). Wir bitten das zu entschuldigen.
Teilweise hatte der Stream Aussetzer (z.B. zu Beginn). Wir bitten das zu entschuldigen.
Liebe MitstreiterInnen und döpps105-UnterstützerInnen, nachdem das Rechtsamt der Stadt Wuppertal die Kostenschätzung für das BürgerInnenbegehren am 23.12.2013 an döpps105 übersandt hat, läuft die Frist für das Sammeln der Unterschrift wieder. Die Bekanntgabe der Kosten und die Veröffentlichung eines Rechtsgutachtens in Bezug auf unser BürgerInnenbegehren zur Kostendeckelung beim Döppersberg-Umbau kurz vor den Feiertagen war freilich ein geschickter Winkelzug, um uns zeitlich unter Druck zu setzen. Die Arbeitsgruppen des Bündnisses waren jedoch seit dem nicht untätig. Bei einem Treffen in der zweiten Januarwoche wurden die weiteren Schritte abgesprochen. Rechtzeitig zu diesem Treffen ist uns von einem Fachanwalt der Formulierungsentwurf für die offizielle Fragestellung auf der Unterschriftenliste und dessen Einschätzung zum Rechtsgutachten der Stadt Wuppertal zugegangen. Damit lagen alle wichtigen Informationen auf dem Tisch, um das Bürgerbegehren weiter voranzubringen. Die nächsten Schritte und Termine: In dieser Woche werden die Unterschriftenlisten gedruckt und die Verteilung und Unterschriftensammlung kann endlich beginnen. Am Donnerstag, den 16.
+++ Medieninformation Nr. 9 +++ Wuppertal, 18.12.2013 Döpps105 – bezahlbar! Jetzt erst recht! Bürgerbegehren: Unterschriftensammlung ab Januar Die Initiative Döpps105 nimmt das gestern von der Stadt vorgestellte Gutachten, wonach das Bürgerbegehren zur Kostendeckelung beim Umbau des Döppersbergs unzulässig sein soll, zur Kenntnis. Bei dem von der Stadt in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten hatte die Initiative freilich kein anderes Ergebnis erwartet. Es handelt sich hier lediglich um eine mögliche rechtliche Interpretation des vorliegenden Sachverhalts, die zunächst keinerlei rechtliche Bindung entfaltet. Döpps105 hat seinerseits einen Experten beauftragt, das Gutachten juristisch zu prüfen. Sobald das Ergebnis vorliegt, wird die Öffentlichkeit darüber informiert. Dessen ungeachtet hält die BürgerInneninitiative zur Begrenzung der Kosten des Döppersberg-Umbaus an ihrer bisherigen Planung fest. Die Sammlung der Unterschriften zur Initiierung des Bürgerbegehrens soll im Januar 2014 losgehen. Die Gründe für die Begrenzung der Kosten bestehen nach wie vor: Die am 18.11.2013 durch den Wuppertaler Stadtrat beschlossenen zusätzlichen Ausgaben müssen an
Döpps105 Medieninformation Nr. 8; Wuppertal, 09.12.2013 Bürokratische Hürden verzögern das Bürgerbegehren zur Kostendeckelung beim Döppersbergumbau Nächste Bürgerversammlung von Döpps105 findet am 11.12.2013 statt. Das Bündnis Döpps105 hatte bereits am 26.11.2013 der Stadt Wuppertal gegenüber die Absicht zur Durchführung eines Bürgerbegehrens mitgeteilt. Die dem Bürgerbegehren zugrunde liegende Fragestellung wurde detailliert dargelegt und die Stadt wurde um eine Kostenschätzung gebeten. Der letzte Punkt ist formale Voraussetzung für die Durchführung des Bürgerbegehrens, denn die damit verbundenen Kosten müssen konkret beziffert werden. Zwar ist es absurd, dass ein Bürgerbegehren, welches mit Verweis auf Beschluss des Stadtrats von 2010 die Deckelung und damit Reduzierung der Baukosten zum Ziel hat, höhere Kosten verursachen soll, aber Kosten müssen laut Gemeindeordnung NRW (GO-NRW) nun einmal genannt werden. Und gerade hier mauert die Stadt Wuppertal in ihrer Antwort vom 28.11.2013. Auch wenn die Wuppertaler Öffentlichkeit inzwischen weiß, für welche Ziele Döpps105 angetreten ist, der Stadt ist es offensichtlich noch