döpps105 verfolgt das Klageverfahren weiter und wird – angesichts des weiter schwebenden Verfahrens – hier zunächst nur über den Ende Juni 2016 errungenen Etappensieg berichten. In der Sache wird döpps105 dies ggf. zu einem späteren Zeitpunkt noch ergänzen.
Klage gegen Ratsbeschluß: „Bürgerbegehren ist unzulässig“
döpps105 hatte Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. Diese richtete sich gegen den Ratsbeschluss vom 07.04.2014, mit dem der Stadtrat das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt hatte. Das Verwaltungsgericht hat der Klage aus formalen Gründen nicht stattgegeben.
Dagegen wurde die Zulassung der Berufung (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen) beantragt, weil eine automatische Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf gemäß Prozessordnung ausgeschlossen ist.
Beschwerde gegen die Klageabweisung wurde am 30.06.2016 zugelassen
Diesen Zulassungsantrag hat das Oberverwaltungsgericht jetzt mit Beschluss vom 30.06.2016 positiv beschieden. Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ist also damit offiziell zugelassen. döpps105 wird das Verfahren auch mit einer schriftlichen Berufungsbegründung fortsetzen, die beim Oberverwaltungsgericht jetzt bis zum 01.08.2016 eingereicht werden muss.
Nach wie vor geht es auch mit der jetzt beginnenden Fortsetzung des Verfahrens nicht darum, dem Projekt Döppersberg gegenüber eine – wie auch immer geartete – aufschiebende Wirkung zu erreichen. Das war von Anfang an nicht Gegenstand des Bürgerbegehrens. Die Arbeiten am Projekt Döppersberg laufen also – wie vermutet: programmgemäß – weiter, wie auch schon seit Erhebung der Klage beim Verwaltungsgericht.
döpps105 will einen bezahlbaren Döppersberg Umbau – mit Kostendeckelung
Es geht nach wie vor nur darum, einzufordern, dass die Verwaltung und das städtische Management des Projektes an dem früheren Ratsbeschluss, der auf 105 Mio. Euro Gesamtkosten deckelte, festhalten.
Bekanntlich war dieser Beschluss des Stadtrates später durch seine Aufhebung
und durch einen neuen Kostenbeschluss ersetzt worden. Das Bürgerbegehren will also auch auf dem jetzt eröffneten Weg der Berufung beim Oberverwaltungsgericht erreichen, dass die Zulässigkeit der Klage gerichtlich festgestellt wird und dann noch einmal in der Sache selbst (Kostendeckelung) entschieden werden muss.
Auf diesem Weg soll doch noch erreicht werden, dass durch Umschichtungen Planungs- und Baukosten so eingespart werden, wie es mit der Obergrenze von
105 Mio. Euro der früheren Beschlussfassung durch den Stadtrat entsprochen hat.
Damit ist das Bürgerbegehren zurzeit auch noch nicht damit beschäftigt, in welcher Art und Weise und in welchem Umfang überhaupt zusätzliche Planungs- und Baukosten entstanden sind oder zukünftig weiter entstehen werden.
Dies alles kann und muss aber erst durch die weitere Prozessführung geklärt wer-den, wenn döpps105 Gelegenheit bekommen hat, die Projektunterlagen bei der Stadtverwaltung komplett einzusehen und das Projekt- und „Kostenmanagement“, ohne welches ein derartiges Projekt eigentlich ganz undenkbar erscheint, zu prüfen.
Nun heißt es, Geduld haben
Wann das Oberverwaltungsgericht über die jetzt zulässige Berufung entscheiden wird, ist zurzeit noch völlig ungewiss. Die schriftliche Begründung der Berufung, die von den Prozessbevollmächtigten vorgelegt wird, werden die Prozessvertreter der Stadt Wuppertal dann zu einem späteren Zeitpunkt, den das Oberverwaltungsgericht bestimmt, schriftlich beantworten.
Erst danach und nach Ablauf weiterer Monate, aller Voraussicht nach auch in das Jahr 2017 hinein, kann dann mit der mündlichen Verhandlung in Münster und mit der anschließenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts gerechnet werden.