Offener Brief an Oberbürgermeister Peter Jung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in Ihrer wöchentlichen Kolumne „Auf ein Wort“ vom 24. Oktober 2013 findet sich folgende Passage: „richtig ist, dass in der Begründung dieser Beschlussvorlage seinerzeit erklärt wurde, dass über die zu diesem Zeitpunkt veranschlagten Eigenmittel (36,27 Millionen Euro) hinaus keine zusätzlichen städtischen Mittel bereitgestellt werden können und Kostensteigerungen innerhalb des Projektes abzufangen wären“.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass besagter Passus Bestandteil des Beschlusses ist:
„Weil über die veranschlagten Eigenmittel hinaus definitiv keine städtischen Haushaltsmittel bereit gestellt werden, sind Kostensteigerungen oder Mindereinnahmen durch Umschichtungen im Projekt ohne Belastung des städtischen Haushaltes auszugleichen.“
Quelle: RIS, Ratssitzung 17. Mai 2010, TOP 11.1
https://www.wuppertal.de/rathaus/onlinedienste/ris/vo0050.php?__kvonr=10986&voselect=8071
In der Niederschrift der Ratssitzung vom 17. Mai 2010 findet sich kein Hinweis darauf, dass der Beschlusstext geändert wurde.
Die Geschäftsführung der Planungs- und Baubegleitkommission Döppersberg, versandte am Mi., dem 4. September 2013 um 11:00, per E-Mail die zur Sitzung der Planungs- und Baubegleitkommission Döppersberg am 12. September 2013 vorgesehene Vorlage „Neugestaltung Döppersberg – Sachstandsbericht Kosten- und Gesamtterminplan“ (VO/0659/13) inklusive der Anlagen, den Mitgliedern der Kommission zur Kenntnis.
In den Anlagen befindet sich auch die Vorlage VO/0001/10, Neugestaltung Döppersberg – 2. BA: Durchführungsbeschluss. Bei Ansicht der Vorlage müssen wir zu unserer Verwunderung feststellen, dass sich dieses Dokument in einem wichtigen Detail von der im RIS eingestellten Vorlage VO/0001/10 zur Ratssitzung am 17. Mai 2010, TOP 11.1, unterscheidet.
Es fehlt folgende Passage:
„Weil über die veranschlagten Eigenmittel hinaus definitiv keine städtischen Haushaltsmittel bereit gestellt werden, sind Kostensteigerungen oder Mindereinnahmen durch Umschichtungen im Projekt ohne Belastung des städtischen Haushaltes auszugleichen.“
Es kursieren also zwei Durchführungsbeschlüsse unterschiedlichen Inhalts. Dies darf nicht sein.
Wir bitten Sie, diesen Sachverhalt zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd-Peter Zielezinski