Döpps105 Medieninformation Nr. 8; Wuppertal, 09.12.2013
Bürokratische Hürden verzögern das Bürgerbegehren zur Kostendeckelung beim Döppersbergumbau
Nächste Bürgerversammlung von Döpps105 findet am 11.12.2013 statt.
Das Bündnis Döpps105 hatte bereits am 26.11.2013 der Stadt Wuppertal gegenüber die Absicht zur Durchführung eines Bürgerbegehrens mitgeteilt. Die dem Bürgerbegehren zugrunde liegende Fragestellung wurde detailliert dargelegt und die Stadt wurde um eine Kostenschätzung gebeten. Der letzte Punkt ist formale Voraussetzung für die Durchführung des Bürgerbegehrens, denn die damit verbundenen Kosten müssen konkret beziffert werden. Zwar ist es absurd, dass ein Bürgerbegehren, welches mit Verweis auf Beschluss des Stadtrats von 2010 die Deckelung und damit Reduzierung der Baukosten zum Ziel hat, höhere Kosten verursachen soll, aber Kosten müssen laut Gemeindeordnung NRW (GO-NRW) nun einmal genannt werden.
Und gerade hier mauert die Stadt Wuppertal in ihrer Antwort vom 28.11.2013. Auch wenn die Wuppertaler Öffentlichkeit inzwischen weiß, für welche Ziele Döpps105 angetreten ist, der Stadt ist es offensichtlich noch nicht klar. Die zur Entscheidung zu bringende Sachfrage sei „nach einer vorläufigen Einschätzung“ nicht hinreichend präzisiert. Und je präziser die Fragestellung desto präziser könnten die Kosten eines erfolgreichen Bürgerbescheides geschätzt werden, kontert die Stadt. Zudem könne keine Auskunft darüber erteilt werden, innerhalb welcher Fristen das Bürgerbegehren nun durchzuführen sei – de facto, ob die Frist zu Sammlung der Unterschriften schon am Laufen ist oder nicht. Auch der vorausgegangene Termin beim Rechtsamt brachte diesbezüglich keine Klarheit.
Die Vertreter/innen von Döpps105 hatten sich zumindest eine konkretere Rechtsauskunft und versiertere Beratung erhofft, zumal diese von der Stadt selbst in den Medien bereits angekündigt wurde. Nun hat die Initiative einen Juristen und Experten auf dem Gebiet eingeschaltet und das Verfahren wird vom Verein MEHR DEMOKRATIE! NRW begleitet.
Döpps105 kann das Bürgerbegehren nicht einfach starten, weil die Hürden für direkte Demokratie in NRW sehr hoch liegen und die Tücke im Detail steckt. Nach der GO-NRW darf ein Bürgerbegehren „nur Angelegenheiten zum Gegenstand haben, über die innerhalb der letzten zwei Jahre nicht bereits ein Bürgerentscheid durchgeführt worden ist“ (§ 26 (5) GO NRW). Anderes gilt z. B. in Bayern, wo es eine solche Wartefrist nicht gibt. Daher bedarf es zur Formulierung der konkreten Fragestellung für das Bürgerbegehren Genauigkeit und Geduld, damit die Frage nicht aus formalen Gründen abgelehnt werden kann und die Chance vertan ist.
Dennoch will Döpps105 nicht einfach untätig warten, bis die rechtlichen Hürden für das Bürgerbegehren überwunden sind, sondern aktiv für den Kostendeckel werben. Bei der nächsten Bürgerversammlung am Mittwoch, den 11.12.2013, um 19:30 Uhr in der Alte Feuerwache, Gathe 6, Elberfeld soll unter anderem ein Liste verteilt werden, in der Bürgerinnen und Bürger ihre Unterstützung und tatkräftige Hilfe für das Bürgerbegehren bekundet können. Wirksam kann die Unterschrift nach dem offiziellen Start des Bürgerbegehrens nachgeholt werden. Döpps105 lädt alle Aktive und Gäste zu dieser Versammlung ein.