döpps105-Klage: Oberverwaltungsgericht lässt Berufung zu – weiter geht es
döpps105 verfolgt das Klageverfahren weiter und wird – angesichts des weiter schwebenden Verfahrens – hier zunächst nur über den Ende Juni 2016 errungenen Etappensieg berichten. In der Sache wird döpps105 dies ggf. zu einem späteren Zeitpunkt noch ergänzen. Klage gegen Ratsbeschluß: „Bürgerbegehren ist unzulässig“ döpps105 hatte Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht. Diese richtete sich gegen den Ratsbeschluss vom 07.04.2014, mit dem der Stadtrat das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt hatte. Das Verwaltungsgericht hat der Klage aus formalen Gründen nicht stattgegeben. Dagegen wurde die Zulassung der Berufung (Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen) beantragt, weil eine automatische Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf gemäß Prozessordnung ausgeschlossen ist. Beschwerde gegen die Klageabweisung wurde am 30.06.2016 zugelassen Diesen Zulassungsantrag hat das Oberverwaltungsgericht jetzt mit Beschluss vom 30.06.2016 positiv beschieden. Die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ist also damit offiziell zugelassen. döpps105 wird das Verfahren auch mit einer schriftlichen Berufungsbegründung fortsetzen, die beim Oberverwaltungsgericht jetzt bis